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  • 04.11.2015 · Anhängiges Verfahren · EUV 21/2013 · C-416/15

    Rumänien, Antidumpingzoll, Glasfaser, Einfuhr

    Letzte Änderung: 4. November 2015, 01:15 Uhr, Aufgenommen: 4. November 2015, 11:00 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen der Curte de Apel Bucuresti (Rumänien), eingereicht am 29.07.2015, zu folgenden Fragen,

    1. Ist die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 21/2013 des Rates zur Ausweitung des mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 791/2011 eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter offenmaschiger Gewebe aus Glasfasern mit Ursprung in der Volksrepublik China auf aus Taiwan und Thailand versandte Einfuhren bestimmter offenmaschiger Gewebe aus Glasfasern, ob als Ursprungserzeugnisse Taiwans oder Thailands angemeldet oder nicht, dahin auszulegen, dass sie auch für Einfuhren aus Taiwan gilt, die in der Europäischen Union ansässige Personen vor dem 17.01.2013, d. h. im Jahr 2012, aber nach Erlass der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 791/2011 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter offenmaschiger Gewebe aus Glasfasern mit Ursprung in der Volksrepublik China getätigt haben?

    2. Gilt der endgültige Antidumpingzoll, wie er in Art. 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 21/2013 des Rates angegeben ist, auch im Fall von Einfuhren aus Taiwan, die in der Europäischen Union ansässige Personen im Zeitraum vor dem 17.01.2013 und vor dem Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung (EU) Nr. 437/2012 der Kommission zur Einleitung einer Untersuchung betreffend die mutmaßliche Umgehung der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 791/2011 des Rates eingeführten Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter offenmaschiger Gewebe aus Glasfasern mit Ursprung in der Volksrepublik China durch aus Taiwan oder Thailand versandte Einfuhren bestimmter offenmaschiger Gewebe aus Glasfasern, ob als Ursprungserzeugnisse Taiwans oder Thailands angemeldet oder nicht, und zur zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren, aber nach Erlass der Verordnung (EU) Nr. 791/2011 des Rates getätigt haben?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-416/15

    Normen: EUV 21/2013, EUV 791/2011, EUV 437/2012

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen