24.08.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 7g Abs 1 · X R 16/15
Investitionsabzugsbetrag, Auflösung, Rückwirkung, Betriebsaufgabegewinn, Freibetrag
Letzte Änderung: 24. August 2016, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 20. November 2015, 13:30 Uhr
Ist die (rückwirkende, da im Jahr der Betriebsaufgabe 2010 erfolgte) außerbilanzielle Auflösung des im Jahr 2007 gebildeten Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 EStG n.F. dem laufenden Gewinn zuzurechnen oder Bestandteil des begünstigten Veräußerungs-/Aufgabegewinns i.S. des § 16 Abs. 2 EStG und ist damit der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG zu gewähren?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 16/15
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 12.11.2014 3 K 3/13
Normen: EStG § 7g Abs 1, EStG § 7g Abs 3, EStG § 16 Abs 2, EStG § 16 Abs 4, EStG § 15
Erledigt durch: Urteil vom 27.04.2016, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger