06.01.2016 · Anhängiges Verfahren · AEUV Art 56 · C-552/15
Irland, Mitgliedstaat, Zulassungssteuer, Kfz
Letzte Änderung: 6. Januar 2016, 02:15 Uhr, Aufgenommen: 6. Januar 2016, 11:11 Uhr
Klage der Kommission gegen Irland, eingereicht am 23.10.2015, mit dem Antrag,
- festzustellen, dass Irland gegen seine Verpflichtungen aus Art. 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verstoßen hat, indem es bei der Zulassung eines in einem anderen Mitgliedstaat geleasten oder gemieteten Kraftfahrzeugs durch einen Einwohner Irlands den vollen Betrag der Zulassungssteuer erhebt, ohne die Nutzungsdauer zu berücksichtigen, wenn das Fahrzeug weder hauptsächlich dauerhaft in Irland genutzt werden soll noch tatsächlich so genutzt wird, und indem es für eine Erstattung dieser Steuer Voraussetzungen aufstellt, die das unbedingt Notwendige und Verhältnismäßige übersteigen;
- Irland die Kosten aufzuerlegen.
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-552/15
Normen: AEUV Art 56
Rechtsmittel: Klage der Kommission