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  • 21.11.2016 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 3 S 2 · I R 71/15

    Verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschafter-Geschäftsführer, Einfamilienhaus, Vermietung, Kostenmiete

    Letzte Änderung: 21. November 2016, 14:00 Uhr, Aufgenommen: 20. Januar 2016, 14:45 Uhr

    Liegt hinsichtlich der Vermietung eines Einfamilienhauses an den Gesellschafter-Geschäftsführer der Klägerin eine verdeckte Gewinnausschüttung vor (Unterschreiten der Kostenmiete um mehr als 50%)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 71/15

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 20.8.2015 10 K 12/08

    Normen: KStG § 8 Abs 3 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 27.07.2016, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger