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  • 20.02.2018 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1 · II R 54/15

    Schenkungsteuer, Verdeckte Gewinnausschüttung, Geschäftsführer, Alleingesellschafter, Doppelbesteuerung

    Letzte Änderung: 20. Februar 2018, 18:15 Uhr, Aufgenommen: 20. Januar 2016, 14:45 Uhr

    Liegen im Zusammenhang mit verdeckten Gewinnausschüttungen ( überhöhte Mietzahlungen der GmbH an ihren Geschäftsführer ) Schenkungen im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor?
    Stehen die ertragsteuerrechtlichen Festsetzungen der verdeckten Gewinnausschüttung der Festsetzung von Schenkungsteuer entgegen, weil sonst eine Doppelbesteuerung erfolgt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 54/15

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 22.10.2015 3 K 986/13 Erb

    Normen: ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, EStG § 21, EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 13.09.2017, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger