21.03.2018 · Erledigtes Verfahren · GrEStG § 8 Abs 1 · II R 55/15
Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Gegenleistung
Letzte Änderung: 21. März 2018, 13:00 Uhr, Aufgenommen: 20. Januar 2016, 14:45 Uhr
Ist eine Mieterdienstbarkeit Teil der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer?
Hat eine Mieterdienstbarkeit, die dem Mieter eine dingliche Sicherheit dafür gewährt, dass während der Laufzeit des Mietvertrages auch noch nach einer Sonderkündigung ein Nutzungsrecht am Grundstück bestehen bleibt, einen Wert, der die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer erhöht?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 55/15
Vorinstanz: Finanzgericht des Saarlandes 14.10.2015 2 K 1271/13
Normen: GrEStG § 8 Abs 1, GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1, BewG § 13 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 06.12.2017, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung