03.08.2016 · Erledigtes Verfahren · AO § 37 Abs 2 · III R 29/15
Kindergeld, Abzweigung, Hinweispflicht, Fortgeltung, Antragstellung
Letzte Änderung: 3. August 2016, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 20. Januar 2016, 14:45 Uhr
Haben die Familienkassen die Pflicht, den Kindergeldberechtigten bei einer erneuten Beantragung von Kindergeld darauf hinzuweisen, dass eine frühere Abzweigungsentscheidung mit der Aufhebung der im Zeitpunkt dieser Abzweigungsentscheidung bestehenden Kindergeldfestsetzung geendet hat und daher gegebenenfalls eine erneute Beantragung einer Abzweigung erforderlich ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 29/15
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 2.7.2014 3 K 3261/11 EFG 2015, 1459
Normen: AO § 37 Abs 2, EStG § 74, EStG § 32, EStG § 62
Erledigt durch: Urteil vom 10.03.2016, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung