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  • 03.08.2016 · Erledigtes Verfahren · AO § 37 Abs 2 · III R 29/15

    Kindergeld, Abzweigung, Hinweispflicht, Fortgeltung, Antragstellung

    Letzte Änderung: 3. August 2016, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 20. Januar 2016, 14:45 Uhr

    Haben die Familienkassen die Pflicht, den Kindergeldberechtigten bei einer erneuten Beantragung von Kindergeld darauf hinzuweisen, dass eine frühere Abzweigungsentscheidung mit der Aufhebung der im Zeitpunkt dieser Abzweigungsentscheidung bestehenden Kindergeldfestsetzung geendet hat und daher gegebenenfalls eine erneute Beantragung einer Abzweigung erforderlich ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 29/15

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 2.7.2014 3 K 3261/11 EFG 2015, 1459

    Normen: AO § 37 Abs 2, EStG § 74, EStG § 32, EStG § 62

    Erledigt durch: Urteil vom 10.03.2016, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung