21.02.2017 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 2 · IX R 48/15
Wertpapier, Verlustverrechnung, Abgeltungsteuer, Übergangszeit
Letzte Änderung: 21. Februar 2017, 09:15 Uhr, Aufgenommen: 20. Januar 2016, 14:45 Uhr
Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften im Rahmen der Abgeltungsteuer - Durfte der Gesetzgeber eine mögliche Verlustverrechnung zwischen den bis zum 31.12.2008 entstandenen § 23 EStG-Verlusten und Wertpapiergewinnen der Folgejahre (in Rahmen der Abgeltungsteuer werden diese nunmehr unter § 20 Abs. 2 EStG statt § 23 EStG erfasst) nur für eine Übergangszeit bis zum 31.12.2013 zulassen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 48/15
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 10.11.2015 2 K 741/15
Normen: EStG § 20 Abs 2, EStG § 20 Abs 6 S 1, EStG § 23 Abs 3 S 9, EStG § 23 Abs 3 S 10
Erledigt durch: Urteil vom 06.12.2016, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger