24.04.2018 · Erledigtes Verfahren · EStG § 35 · X R 22/15
Steuerermäßigung, Gewerbliche Einkünfte, Solidaritätszuschlag, Gleichheitsgrundsatz
Letzte Änderung: 24. April 2018, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 26. Februar 2016, 09:30 Uhr
Verstößt die Regelung des § 3 SolZG in ihrem Zusammenspiel mit § 35 EStG (Beschränkung der Steuerermäßigung auf gewerbliche Einkünfte) in der ab 2008 geltenden Fassung gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und steht den Klägern deshalb eine vom Gesetz nicht vorgesehene Entlastung beim Solidaritätszuschlag zu?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 22/15
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 26.6.2014 12 K 1045/13
Normen: EStG § 35, SolZG § 3, GG Art 3 Abs 1
Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: II R 63/15
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger