Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 20.04.2016 · Anhängiges Verfahren · KN Kap 30 · C-700/15

    Slowenien, Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel

    Letzte Änderung: 20. April 2016, 02:45 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2016, 13:31 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Vrhovno sodisce Republike Slovenije (Slowenien), eingereicht am 31.12.2015, zu folgenden Fragen:
    1. Können die Bestimmungen des Kapitels 30 der KN in der Weise ausgelegt werden, dass hierin keine Erzeugnisse eingereiht werden können, deren wesentlicher Bestandteil Wirkstoffe sind (probiotische Bakterien), die in den in die Unterposition 2106 90 98 der KN eingereihten Nahrungsergänzungsmitteln enthalten sind?
    2. Reicht es für die Einreihung in Kapitel 30 der KN aus, dass der Hersteller ein Erzeugnis, das einen Wirkstoff enthält, der allgemein nützliche Wirkungen auf die Gesundheit hat und häufig in Nahrungsergänzungsmitteln enthalten ist, als Arzneimittel präsentiert und auch als solches vermarktet und verkauft?
    3. Ist unter Berücksichtigung der Entwicklung des Unionsrechts im Bereich der Regelung des Arzneimittelmarkts der Begriff "eindeutig bestimmbare therapeutische oder prophylaktische Eigenschaften", der nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die Bedingung für die Einreihung in Kapitel 30 der KN darstellt, in der Weise auszulegen, dass er mit dem Arzneimittelbegriff aus den Unionsvorschriften über die Humanarzneimittel übereinstimmt?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-700/15

    Normen: KN Kap 30, KN Pos 2106 UPos 9098

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen