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  • 23.07.2018 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 3 S 2 · I R 89/15

    Verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschafter-Geschäftsführer, Versorgungskasse, Barlohnumwandlung

    Letzte Änderung: 23. Juli 2018, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2016, 15:45 Uhr

    Sind die von der Klägerin im Rahmen einer Entgeltumwandlung an eine überbetriebliche Versorgungskasse vorgenommenen Zahlungen für ihren beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttungen zu beurteilen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 89/15

    Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht 25.6.2015 1 K 136/15

    Normen: KStG § 8 Abs 3 S 2, GewStG § 7 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 07.03.2018, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung