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  • 12.05.2016 · Anhängiges Verfahren · ZK Art 32 Abs 1 Buchst e Nr i · C-59/16

    Niederlande, Beförderungskosten, Einfuhr

    Letzte Änderung: 12. Mai 2016, 02:15 Uhr, Aufgenommen: 12. Mai 2016, 09:04 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 03.02.2016, zu folgender Frage:

    Ist Art. 32 Abs. 1 Buchst. e Ziff. i des Zollkodex dahin auszulegen, dass unter dem Begriff "Beförderungskosten" die von den tatsächlichen Beförderern der eingeführten Waren in Rechnung gestellten Kosten zu verstehen sind, auch wenn diese Beförderer diese Beträge nicht unmittelbar dem Käufer der eingeführten Waren in Rechnung gestellt haben, sondern einem anderen Wirtschaftsteilnehmer, der für den Käufer der eingeführten Waren die Frachtverträge mit den tatsächlichen Beförderern geschlossen hat und dem Käufer im Zusammenhang mit seinen Bemühungen in Bezug auf die Durchführung der Beförderung höhere Beträge in Rechnung gestellt hat?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-59/16

    Normen: ZK Art 32 Abs 1 Buchst e Nr i, EWGV 2913/92 Art 32 Abs 1 Buchst e Nr i

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen