12.05.2016 · Anhängiges Verfahren · AEUV Art 63 · C-98/16
Griechenland, Mitgliedstaat, Erbschaft
Letzte Änderung: 12. Mai 2016, 02:45 Uhr, Aufgenommen: 12. Mai 2016, 09:19 Uhr
Klage der Kommission gegen Griechenland, eingereicht am 17.02.2016, mit dem Antrag:
- festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 63 AEUV und Art. 40 des EWR-Abkommens verstoßen hat, dass sie Rechtsvorschriften erlassen und aufrechterhalten hat, die für Erbschaften, die nicht gewinnorientierten Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU/des EWR zufallen, unter der Bedingung der Gegenseitigkeit einen privilegierten Erbschaftsteuersatz vorsehen;
- der Hellenischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-98/16
Normen: AEUV Art 63
Rechtsmittel: Klage der Kommission