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  • 12.05.2016 · Anhängiges Verfahren · AEUV Art 63 · C-98/16

    Griechenland, Mitgliedstaat, Erbschaft

    Letzte Änderung: 12. Mai 2016, 02:45 Uhr, Aufgenommen: 12. Mai 2016, 09:19 Uhr

    Klage der Kommission gegen Griechenland, eingereicht am 17.02.2016, mit dem Antrag:
    - festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 63 AEUV und Art. 40 des EWR-Abkommens verstoßen hat, dass sie Rechtsvorschriften erlassen und aufrechterhalten hat, die für Erbschaften, die nicht gewinnorientierten Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU/des EWR zufallen, unter der Bedingung der Gegenseitigkeit einen privilegierten Erbschaftsteuersatz vorsehen;
    - der Hellenischen Republik die Kosten aufzuerlegen.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-98/16

    Normen: AEUV Art 63

    Rechtsmittel: Klage der Kommission