21.09.2020 · Erledigtes Verfahren · AStG § 1 · I R 14/16
Außensteuerrecht, Hinzurechnung, Darlehenszinsen, Verzicht, Verdeckte Einlage, Gewerbeertrag, Kürzung
Letzte Änderung: 21. September 2020, 12:45 Uhr, Aufgenommen: 25. Mai 2016, 17:39 Uhr
1. Führt der Verzicht auf Darlehenszinsen gegenüber einer ausländischen Tochter- bzw. Schwestergesellschaft zu einer verdeckten Einlage bzw. zu einer Hinzurechnung nach § 1 AStG?2. Ist bei einer Hinzurechnung nach § 1 AStG der Gewerbeertrag der Klägerin entsprechend § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG zu kürzen?3. Das Verfahren I R 14/16 war durch Beschluss vom 5. April 2017 bis zum Abschluss des beim EuGH anhängigen Verfahrens C-382/16 ausgesetzt.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 14/16
Normen: AStG § 1, GewStG § 9 Nr 3 S 1
Erledigt durch: Nach Entscheidung des EuGH durch Urteil vom 31.05.2018 C-382/16 wurde das Verfahren I R 14/16 wieder aufgenommen und unter dem Aktenzeichen I R 40/19 fortgeführt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger