20.12.2017 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32b Abs 1 S 1 Nr 3 · I R 10/16
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Entsendung, Reisekosten, Progressionsvorbehalt
Letzte Änderung: 20. Dezember 2017, 16:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2016, 10:15 Uhr
Sind durch die Mitnahme der Familie entstandene Mehraufwendungen für Miete als Reisekosten des Klägers bei den steuerfreien Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit anzuerkennen, die auf einer Entsendung des Klägers durch seinen Arbeitgeber in die Slowakische Republik beruhen und im Rahmen des Progressionsvorbehalts gemäß § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG zu berücksichtigen sind?
Wie ist der durch die Mitnahme der Familie bedingte privat veranlasste Mehraufwand zu ermitteln (Aufteilung nach Flächen, Köpfen, Pauschbeträgen für Auslandsübernachtungen oder dem Mietbudget der Entsenderichtlinien für Auslandseinsätze)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 10/16
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 30.10.2015 9 K 105/12
Normen: EStG § 32b Abs 1 S 1 Nr 3, EStG § 19, EStG § 3 Nr 16, EStG § 9 Abs 1, EStG § 12 Nr 1
Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VI R 55/16
Rechtsmittelführer: Verwaltung