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  • 21.07.2020 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 10 Abs 5 Nr 2 · II R 1/16

    Erbschaftsteuer, Nachlassverbindlichkeit, Pflichtteilsanspruch, Verjährung, Konfusion

    Letzte Änderung: 21. Juli 2020, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2016, 10:15 Uhr

    Pflichtteilsanspruch gegen sich selbst als Nachlassverbindlichkeit:Führt die Geltendmachung eines verjährten Pflichtteilsanspruchs durch den Pflichtteilsberechtigten gegenüber sich selbst zu einer vom Erwerb des Erben abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeit?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 1/16

    Normen: ErbStG § 10 Abs 5 Nr 2, ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 05.02.2020, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger