21.07.2020 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 10 Abs 5 Nr 2 · II R 1/16
Erbschaftsteuer, Nachlassverbindlichkeit, Pflichtteilsanspruch, Verjährung, Konfusion
Letzte Änderung: 21. Juli 2020, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2016, 10:15 Uhr
Pflichtteilsanspruch gegen sich selbst als Nachlassverbindlichkeit:Führt die Geltendmachung eines verjährten Pflichtteilsanspruchs durch den Pflichtteilsberechtigten gegenüber sich selbst zu einer vom Erwerb des Erben abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeit?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 1/16
Normen: ErbStG § 10 Abs 5 Nr 2, ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 05.02.2020, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger