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  • 20.04.2017 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b · III R 9/16

    Arbeitszimmer, Abzugsverbot, Selbständige Arbeit, Praxis

    Letzte Änderung: 20. April 2017, 18:15 Uhr, Aufgenommen: 25. Juli 2016, 12:30 Uhr

    Anderer Arbeitsplatz als im häuslichen Arbeitszimmer: Ist es einem Selbständigen zumutbar, die betrieblichen Räume seiner Praxis außerhalb der üblichen Geschäftszeiten anstelle eines häuslichen Arbeitszimmers zu nutzen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 9/16

    Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 1.3.2016 4 K 362/15

    Normen: EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b

    Erledigt durch: Urteil vom 22.02.2017, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung