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  • 22.02.2019 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 · IV R 20/16

    Personengesellschaft, Vorschuss, Insolvenzverwalter, Gewinnverwirklichung, Teilleistung, Stille Gesellschaft, Ehegatten

    Letzte Änderung: 22. Februar 2019, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 25. Juli 2016, 12:30 Uhr

    Ist ein Vergütungsvorschuss nach § 9 InsVV bei bilanzierenden Insolvenzverwaltern erfolgsneutral als Anzahlung zu passivieren, oder ist mit dem Zufluss bereits Gewinnrealisierung eingetreten? Liegt eine steuerlich anzuerkennende stille Unterbeteiligung an einem Mitunternehmeranteil vor, wenn die Ehefrau gegen eine angemessene Gewinnbeteiligung die aus der Gesellschafterstellung ihres Ehemannes resultierenden wirtschaftlichen Risiken im Innenverhältnis trägt und zur Unterstützung ihre Arbeitskraft nach freiem, pflichtgemäßem Ermessen einbringt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 20/16

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 28.01.2016 16 K 647/15 F EFG 2016, 1686

    Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 5 Abs 1, HGB § 252 Abs 1 Nr 4, HGB § 230, InsVV § 9

    Erledigt durch: Urteil vom 25.10.2018, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger