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  • 10.08.2016 · Anhängiges Verfahren · EUV 470/2014 · C-301/16 P

    Antidumpingzoll, Solarglas, China

    Letzte Änderung: 10. August 2016, 02:15 Uhr, Aufgenommen: 10. August 2016, 10:36 Uhr

    Unternehmen gegen Europäische Kommission, Rechtsmittel der Kommission, eingelegt am 26.05.2016, mit dem Antrag,
    - das ihr am 17. März 2016 zugestellte Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 16. März 2016 in der Rechtssache T-586/14, Xinyi PV Products (Anhui) Holdings Ltd/Kommission, aufzuheben;
    - den ersten Teil des ersten Klagegrundes der erstinstanzlichen Klageschrift als unbegründet zurückzuweisen;
    - bezüglich des zweiten Teils des ersten Klagegrundes und des zweiten bis vierten Klagegrundes der erstinstanzlichen Klageschrift die Sache zur erneuten Entscheidung an das Gericht zurückzuverweisen;
    - die Kostenentscheidung für beide Rechtszüge vorzubehalten.
    (Das EuG hatte die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 470/2014 der Kommission vom 13. Mai 2014 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Solarglas mit Ursprung in der Volksrepublik China für nichtig erklärt, soweit sie die Xinyi PV Products (Anhui) Holdings Ltd betrifft.)


    Vorgehend: EuG , Urteil vom 16.3.2016 (T-586/14)

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-301/16 P

    Vorinstanz: EuG 16.3.16, T-586/14

    Normen: EUV 470/2014

    Rechtsmittel: Rechtsmittel der Kommission