21.03.2018 · Erledigtes Verfahren · EStG § 7h · X R 6/16
Erhöhte Absetzung, Sanierungsgebiet, Baudenkmal, Eigentumswohnung, Altbausanierung, Neubau, Aufteilung
Letzte Änderung: 21. März 2018, 13:00 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2016, 10:30 Uhr
Ist eine im Sondereigentum der Kläger stehende Eigentumswohnung, die zwar in einem durch Rechtsverordnung förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt, jedoch als Penthouse einen Neubau darstellt, da sie sich nicht innerhalb der Altbausubstanz befindet, sondern es sich um einen (erstmaligen) Aufbau auf die Altbausubstanz handelt, nach § 7h EStG begünstigt?
Ist eine Aufspaltung der Anschaffungskosten in einen Teil für die Neuerstellung der Wohnung und in einen Teil für die baulichen Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum zulässig oder handelt es sich um ein einheitliches Wirtschaftsgut "Eigentumswohnung"?
Ist die zu § 7i EStG ergangene Rechtsprechung zur tatbestandsspezifischen Einschränkung des Neubaubegriffs, d.h., dass auch eine durch Ausbau des Dachgeschosses in einem Baudenkmal entstandene Eigentumswohnung steuerrechtlich als Denkmal gefördert werden kann, auf die Vorschrift des § 7h EStG übertragbar?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 6/16
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 18.2.2016 5 K 11194/13
Normen: EStG § 7h, EStG § 7i
Erledigt durch: Urteil vom 10.10.2017, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger