21.11.2018 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 · IV R 26/16
Abfindung, Betriebsausgabe, Immaterielles Wirtschaftsgut, Anschaffungskosten, Durchlaufender Posten, Benennungsverlangen
Letzte Änderung: 21. November 2018, 11:23 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2016, 11:00 Uhr
Handelt es sich bei einer Abfindung für die vorzeitige Auflösung eines Vertrags, dessen Abschluss sich aus Sicht des Unternehmers als Fehlentscheidung erwiesen hat, um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben, oder liegen Anschaffungskosten für ein gesch äftswertähnliches immaterielles Wirtschaftsgut vor, die über die ersparte Vertragslaufzeit abzuschreiben sind? Setzt die Annahme durchlaufender Posten eine Kennzeichnung als Fremdgelder in der Buchführung voraus? Ist § 159 AO auch auf durchlaufende Posten anwendbar, und kann ein diesbezügliches Benennungsverlangen durch ein im Hinblick auf § 160 AO bereits zuvor gestelltes Benennungsverlangen ersetzt werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 26/16
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 10.3.2016 13 K 1602/11
Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 4 Abs 4, EStG § 5 Abs 2, AO § 159, AO § 160
Erledigt durch: Urteil vom 06.09.2018, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung