23.09.2019 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 9 Nr 1 S 2 · IV R 44/16
Personengesellschaft, Erweiterte Kürzung, Mitunternehmer, Ausschließlichkeit, Gewerbeertrag
Letzte Änderung: 23. September 2019, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2016, 11:00 Uhr
Steht einer Personengesellschaft, die neben der Verwaltung eigenen Grundbesitzes eine Beteiligung an einer gewerblich geprägten, ihrerseits ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltenden Personengesellschaft hält, die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen zu? Verstößt das Halten der Beteiligung gegen das Ausschließlichkeitsgebot, auch wenn die Beteiligungserträge aufgrund der Kürzung gemäß § 9 Nr. 2 GewStG nicht im Gewerbeertrag enthalten sind?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 44/16
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 25.05.2016 1 K 51/15 EFG 2016, 1899
Normen: GewStG § 9 Nr 1 S 2, GewStG § 9 Nr 2, GewStG § 5 Abs 1, EStG § 15 Abs 3 Nr 2, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 27.06.2019, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger