23.12.2019 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 Nr 1 · V R 44/16
Vorsteuerabzug, Rechnung, Zeitpunkt
Letzte Änderung: 23. Dezember 2019, 13:52 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2016, 12:15 Uhr
Ist die Angabe des Leistungszeitpunkts bzw. des genauen Leistungszeitpunktes auf den Rechnungen entbehrlich, wenn nicht feststeht, dass das Leistungsdatum dem Rechnungsdatum entspricht?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 44/16
Normen: UStG § 15 Abs 1 Nr 1, UStG § 14, EWGRL 388/77 Art 22 Abs 3
Erledigt durch: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Rechtsmittelführer: Verwaltung