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  • 23.12.2019 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 Nr 1 · V R 44/16

    Vorsteuerabzug, Rechnung, Zeitpunkt

    Letzte Änderung: 23. Dezember 2019, 13:52 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2016, 12:15 Uhr

    Ist die Angabe des Leistungszeitpunkts bzw. des genauen Leistungszeitpunktes auf den Rechnungen entbehrlich, wenn nicht feststeht, dass das Leistungsdatum dem Rechnungsdatum entspricht?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 44/16

    Normen: UStG § 15 Abs 1 Nr 1, UStG § 14, EWGRL 388/77 Art 22 Abs 3

    Erledigt durch: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung