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  • 23.12.2019 · Erledigtes Verfahren · FGO § 101 · V R 50/16

    Billigkeit, Vorsteuerabzug, Verzinsung

    Letzte Änderung: 23. Dezember 2019, 13:52 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2016, 12:15 Uhr

    Ist die Vorsteuer aus Rechnungen im Billigkeitswege zum Abzug zuzulassen und sind die Erstattungsbeträge zu verzinsen, wenn die Uneinbringlichkeit von Forderungen nicht feststehe, obwohl wegen der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens die titulierten Ansprüche faktisch nicht durchzusetzen sind?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 50/16

    Normen: FGO § 101, FGO § 102, AO § 163

    Erledigt durch: Urteil vom 22.08.2019, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger