23.12.2019 · Erledigtes Verfahren · FGO § 101 · V R 50/16
Billigkeit, Vorsteuerabzug, Verzinsung
Letzte Änderung: 23. Dezember 2019, 13:52 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2016, 12:15 Uhr
Ist die Vorsteuer aus Rechnungen im Billigkeitswege zum Abzug zuzulassen und sind die Erstattungsbeträge zu verzinsen, wenn die Uneinbringlichkeit von Forderungen nicht feststehe, obwohl wegen der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens die titulierten Ansprüche faktisch nicht durchzusetzen sind?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 50/16
Normen: FGO § 101, FGO § 102, AO § 163
Erledigt durch: Urteil vom 22.08.2019, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger