20.02.2018 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 · VI R 31/16
Doppelte Haushaltsführung, Ort, Eigener Hausstand, Beschäftigungsort, Zumutbarkeit
Letzte Änderung: 20. Februar 2018, 18:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2016, 12:15 Uhr
Unter welchen Voraussetzungen ist im Rahmen der doppelten Haushaltsführung eine Wohnung, in der der eigene Hausstand unterhalten wird, als noch zum Beschäftigungsort gehörend anzusehen (hier: Zumutbarkeit der täglichen Fahrzeit von etwa einer Stunde für die einfache Strecke zwischen dem Beschäftigungsort und dem Ort des eigenen Hausstandes bei Großstädten und deren umliegenden Gemeinden)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 31/16
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 16.6.2016 1 K 3229/14 EFG 2016, 1423
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 16.11.2017, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger