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  • 22.01.2018 · Erledigtes Verfahren · HGB § 92 Abs 4 · I R 53/16

    Provision, Gewinnrealisierung, Aufschiebende Bedingung, Leistung, Aktivierung

    Letzte Änderung: 22. Januar 2018, 10:00 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2016, 14:00 Uhr

    Gewinnrealisierung von stornobehafteten Provisionsansprüchen eines Versicherungsmaklers: Sind bei einer fehlenden Gewinnrealisierung aufgrund einer für einen Provisionsanspruch vereinbarten aufschiebenden Bedingung die jeweils bis zum Bilanzstichtag angefallenen und den bis dahin erbrachten Vermittlungsleistungen zuordenbaren Aufwendungen als "unfertige Leistungen" zu aktivieren?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 53/16

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 28.4.2016 9 K 843/14 K,G,F, Zerl

    Normen: HGB § 92 Abs 4, HGB § 92 Abs 1, HGB § 87a Abs 1, HGB § 266 Abs 2, EStG § 5, KStG § 8 Abs 1

    Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: XI R 32/16

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger