22.03.2019 · Erledigtes Verfahren · UStG § 17 Abs 2 Nr 1 · V R 51/16
Uneinbringlichkeit, Zeitpunkt, Entgelt
Letzte Änderung: 22. März 2019, 12:04 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2016, 14:00 Uhr
Ist von einer Uneinbringlichkeit im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG auch dann auszugehen, wenn der leistende Unternehmer im Zeitpunkt der Leistungserbringung aufgrund der mit dem Leistungsempfänger getroffenen vertraglichen Vereinbarungen über die Fälligkeit des Entgeltes für mehr als zwei Jahre nicht mit einer Vereinnahmung der Leistungsentgelte rechnen kann?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 51/16
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 18.08.2016 5 K 288/15 EFG 2016, 1925
Normen: UStG § 17 Abs 2 Nr 1
Erledigt durch: Vorlage an EuGH (Beschluss vom 21.06.2017) Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Rechtsmittelführer: Verwaltung