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  • 30.11.2016 · Anhängiges Verfahren · EWGRL 611/85 · C-480/16

    Dänemark, Dividenden, Quellensteuerabzug, Mindestausschüttung

    Letzte Änderung: 30. November 2016, 01:30 Uhr, Aufgenommen: 30. November 2016, 11:06 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Ostre Landsret (Dänemark), eingereicht am 05.09.2016, zu folgender Frage:
    Verstößt eine Steuerregelung wie die im Ausgangsverfahren fragliche, die für Dividenden, die von dänischen Gesellschaften an unter die Richtlinie 85/611/EWG des Rates (OGAW-Richtlinie) fallende ausländische Anlageorganismen ausgeschüttet werden, einen Quellensteuerabzug vorsieht, gegen Art. 56 EGV (Art. 63 AEUV) über den freien Kapitalverkehr oder Art. 49 EGV (Art. 56 AEUV) über den freien Dienstleistungsverkehr, wenn den entsprechenden dänischen Anlageorganismen eine Befreiung vom Quellensteuerabzug gewährt werden kann, und zwar entweder weil sie faktisch eine Mindestausschüttung an ihre Mitglieder unter Einbehaltung der Quellensteuer vornehmen oder weil sie technisch eine Mindestausschüttung ausweisen, auf die Quellensteuer zu Lasten ihrer Mitglieder einbehalten wird?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-480/16

    Normen: EWGRL 611/85, EG Art 56, AEUV Art 63, EG Art 49, AEUV Art 56

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen