Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.05.2019 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 · IV R 38/16

    Betriebsausgabe, Schuldzinsen, Abfindung, Rechnung, Pauschale, Wertaufhellung

    Letzte Änderung: 21. Mai 2019, 11:00 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2016, 15:15 Uhr

    Sind Schuldzinsen für Darlehen, die ein ehemaliger Gesellschafter aufgenommen hatte und die die Personengesellschaft gemäß einer anlässlich dessen Ausscheiden getroffenen Abfindungsvereinbarung zu übernehmen hatte, als Betriebsausgaben abziehbar? Ist ein Pauschalhonorar als Betriebsausgabe abziehbar, wenn sich aus damit zusammenhängenden Umständen ein betrieblicher Zusammenhang herstellen lässt? Ist eine in der Annahme, der Gläubiger werde sie nicht mehr geltend machen, bereits ausgebuchte Verbindlichkeit erneut zu passivieren, wenn sich zwischen Bilanzstichtag und Bilanzaufstellung die Unrichtigkeit dieser Annahme herausstellt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 38/16

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 16.10.2014 12 K 854/07

    Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 4 Abs 4, EStG § 12 Nr 1, EStG § 5, HGB § 252 Abs 1 Nr 4

    Erledigt durch: Urteil vom 08.11.2018, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger