20.11.2019 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5a Abs 6 · IV R 39/16
Tonnagebesteuerung, Schiff, Teilwert, Absetzung für Abnutzung, Bemessungsgrundlage, Wechsel der Gewinnermittlungsart
Letzte Änderung: 20. November 2019, 16:45 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2016, 15:15 Uhr
Rückwechsel von der Tonnagebesteuerung zum Bestandsvergleich: Bemisst sich die weitere AfA bis zum Ende der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Schiffs nach dem gemäß § 5a Abs. 6 EStG auf den Schluss des Wirtschaftsjahrs der letztmaligen Anwendung der Tonnagebesteuerung anzusetzenden Teilwert, oder sind die --ggf. bereits bis auf den Schrottwert abgeschriebenen-- Anschaffungskosten des Schiffs weiter fortzuführen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 39/16
Normen: EStG § 5a Abs 6, EStG § 7 Abs 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2
Erledigt durch: Löschung
Rechtsmittelführer: Verwaltung