22.03.2019 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 3 S 2 · I R 77/16
Verdeckte Gewinnausschüttung, Nahestehende Person, Änderung der Verhältnisse
Letzte Änderung: 22. März 2019, 12:04 Uhr, Aufgenommen: 23. Januar 2017, 09:30 Uhr
Ist bei der Beurteilung, ob Leistungen einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter verdeckte Gewinnausschüttungen darstellen, nicht auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sondern im Zeitpunkt der Leistungsgewährung abzustellen, wenn sich erhebliche Veränderungen der Beziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern oder zwischen den Gesellschaftern untereinander ergeben haben?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 77/16
Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 13.07.2016 3 K 467/16
Normen: KStG § 8 Abs 3 S 2
Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 12.09.2018
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger