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  • 21.06.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 1 · VIII R 28/16

    Gewinnausschüttung, Wirksamkeit, Gewinnverteilung, Öffnungsklausel

    Letzte Änderung: 21. Juni 2021, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 23. Januar 2017, 09:30 Uhr

    Ist eine inkongruente Gewinnausschüttung zivilrechtlich wirksam und damit auch einkommensteuerlich anzuerkennen, wenn zwar der Gesellschaftsvertrag der GmbH zwar einen von § 29 Abs. 3 Satz 1 GmbHG abweichenden Gewinnverteilungsschlüssel oder eine Öffnungsklausel nicht vorsieht, der Beschluss über die abweichende Gewinnverteilung aber unter Zustimmung aller Gesellschafter zustande gekommen ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 28/16

    Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 1, EStG § 20 Abs 5, GmbHG § 29 Abs 3 S 1, GmbHG § 29 Abs 3 S 2

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision

    Rechtsmittelführer: Verwaltung