21.06.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 1 · VIII R 28/16
Gewinnausschüttung, Wirksamkeit, Gewinnverteilung, Öffnungsklausel
Letzte Änderung: 21. Juni 2021, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 23. Januar 2017, 09:30 Uhr
Ist eine inkongruente Gewinnausschüttung zivilrechtlich wirksam und damit auch einkommensteuerlich anzuerkennen, wenn zwar der Gesellschaftsvertrag der GmbH zwar einen von § 29 Abs. 3 Satz 1 GmbHG abweichenden Gewinnverteilungsschlüssel oder eine Öffnungsklausel nicht vorsieht, der Beschluss über die abweichende Gewinnverteilung aber unter Zustimmung aller Gesellschafter zustande gekommen ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 28/16
Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 1, EStG § 20 Abs 5, GmbHG § 29 Abs 3 S 1, GmbHG § 29 Abs 3 S 2
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision
Rechtsmittelführer: Verwaltung