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  • 15.02.2017 · Anhängiges Verfahren · AEUV Art 258 · C-590/16

    Griechenland, Grenzregion zu Drittländern, Tankstelle, Mineralölerzeugnisse

    Letzte Änderung: 15. Februar 2017, 01:15 Uhr, Aufgenommen: 15. Februar 2017, 10:50 Uhr

    Klage der Kommission gegen die Hellenische Republik, eingereicht am 21.11.2016, mit dem Antrag,
    - festzustellen, dass die Hellenische Republik nach Art. 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2008/118/EG verstoßen hat, dass sie Rechtsvorschriften erlassen und aufrechterhalten hat, wonach die Bereitstellung von Mineralölerzeugnissen erlaubt ist, ohne dass an den Tankstellen des Unternehmens "Katastimata Aforologiton Eidon A.E." an den Grenzstellen Kipoi am Evros, Kakavia und Euzonoi, die sich in Grenzregionen zu Drittländern - konkret zur Türkei, zu Albanien bzw. zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien - befinden, Verbrauchsteuer erhoben wird;
    der Hellenischen Republik die Kosten aufzuerlegen.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-590/16

    Normen: AEUV Art 258, EGRL 118/2008 Art 7 Abs 1

    Rechtsmittel: Klage der Kommissio