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  • 05.04.2017 · Anhängiges Verfahren · EGRL 112/2006 · C-648/16

    Italien, Abzugsbestimmungen, Abwälzung der Besteuerung

    Letzte Änderung: 5. April 2017, 01:15 Uhr, Aufgenommen: 5. April 2017, 10:15 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen der Commissione Tributaria Provinciale di Reggio Calabria (Italien), eingereicht am 16.12.2016, zu folgender Frage:
    Ist die in den Art. 62sexies Abs. 3 und 62bis des D.L. (Gesetzesdekret) 331/1993, (umgewandelt mit dem Gesetz vom) 29.10.1993, Nr. 427, festgelegte nationale italienische Regelung im Hinblick auf die Einhaltung der Abzugsbestimmungen und der Verpflichtung, den Kunden die Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen, sowie allgemein in Bezug auf die Grundsätze der Neutralität und der Abwälzung der Besteuerung mit den Art. 113 und 114 AEUV sowie der Richtlinie 2006/112/EG vereinbar, soweit sie es erlaubt, einen induktiv festgestellten Gesamtumsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen?

    Gericht:

    Aktenzeichen: C-648/16

    Normen: EGRL 112/2006, AEUV Art 113, AEUV Art 114

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen