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  • 20.08.2018 · Erledigtes Verfahren · EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 · IX R 9/17

    Wohnung, Arbeitnehmer, Vermietung, Arbeitgeber, Wohnzwecke, Vermietung und Verpachtung, Abgrenzung

    Letzte Änderung: 20. August 2018, 17:15 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2017, 18:15 Uhr

    Ob und in welchem Umfang sind die Kosten einer behindertengerechten, gehobenen Badrenovierung in einer an den Arbeitgeber vermieteten Wohnung, die vom vermietenden Arbeitnehmer allein als Home-Office genutzt wird und sich in einem sonst eigengenutzten Zweifamilienhaus befindet, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 9/17

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 3.8.2016 5 K 2515/14

    Normen: EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 9 Abs 1 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 17.04.2018, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger