20.08.2018 · Erledigtes Verfahren · EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 · IX R 9/17
Wohnung, Arbeitnehmer, Vermietung, Arbeitgeber, Wohnzwecke, Vermietung und Verpachtung, Abgrenzung
Letzte Änderung: 20. August 2018, 17:15 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2017, 18:15 Uhr
Ob und in welchem Umfang sind die Kosten einer behindertengerechten, gehobenen Badrenovierung in einer an den Arbeitgeber vermieteten Wohnung, die vom vermietenden Arbeitnehmer allein als Home-Office genutzt wird und sich in einem sonst eigengenutzten Zweifamilienhaus befindet, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 9/17
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 3.8.2016 5 K 2515/14
Normen: EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 9 Abs 1 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 17.04.2018, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger