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  • 03.05.2017 · Anhängiges Verfahren · AEUV Art 63 · C-110/17

    Belgien, Immobilien, Bewertung von Einkünften, Katasterwert

    Letzte Änderung: 3. Mai 2017, 01:30 Uhr, Aufgenommen: 3. Mai 2017, 10:04 Uhr

    Klage der Kommission gegen Königreich Belgien, eingereicht am 03.03.2017, mit dem Antrag,
    - festzustellen, dass das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Art. 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verstoßen hat, dass es Rechtsvorschriften beibehalten hat, die vorsehen, dass bei der Bewertung von Einkünften aus nicht vermieteten Immobilien oder aus Immobilien, die an natürliche Personen vermietet werden, die diese zu nicht beruflichen Zwecken nutzen, oder an juristische Personen, die diese natürlichen Personen zu privaten Zwecken überlassen, im Fall von Inlandsimmobilien die Bemessungsgrundlage nach dem Katasterwert und im Fall von Auslandsimmobilien nach dem tatsächlichen Mietwert berechnet wird,
    - dem Königreich Belgien die Kosten aufzuerlegen.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-110/17

    Normen: AEUV Art 63, EWRAbk Art 40

    Rechtsmittel: Klage der Kommission