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  • 21.07.2020 · Erledigtes Verfahren · KStG § 5 Abs 1 Nr 9 · V R 10/17

    Körperschaftsteuer, Gemeinnützigkeit, Reise, Förderung, Jugendhilfe

    Letzte Änderung: 21. Juli 2020, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2017, 12:15 Uhr

    1. Erfüllt ein Verein, der Kinder und Jugendliche aus allen sozialen Schichten fördert, die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, wenn er diesen Zweck hauptsächlich durch die Organisation und Durchführung von betreuten Jugendreisen verwirklicht?
    2. Stellt die Veranstaltung von Kinder- und Jugendreisen in vollem Umfang einen Zweckbetrieb dar?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 10/17

    Normen: KStG § 5 Abs 1 Nr 9, GewStG § 3 Nr 6

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger