21.07.2020 · Erledigtes Verfahren · KStG § 5 Abs 1 Nr 9 · V R 10/17
Körperschaftsteuer, Gemeinnützigkeit, Reise, Förderung, Jugendhilfe
Letzte Änderung: 21. Juli 2020, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2017, 12:15 Uhr
1. Erfüllt ein Verein, der Kinder und Jugendliche aus allen sozialen Schichten fördert, die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, wenn er diesen Zweck hauptsächlich durch die Organisation und Durchführung von betreuten Jugendreisen verwirklicht?
2. Stellt die Veranstaltung von Kinder- und Jugendreisen in vollem Umfang einen Zweckbetrieb dar?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 10/17
Normen: KStG § 5 Abs 1 Nr 9, GewStG § 3 Nr 6
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger