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  • 21.12.2020 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8b Abs 3 · I R 19/17

    Darlehen, Teilwertabschreibung, Abzugsverbot, Doppelbesteuerung, Sperrwirkung, Fremdvergleich

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2020, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2017, 12:45 Uhr

    Abzugsverbot für ein Darlehen nach § 8b Abs. 3 KStG ohne Sperrwirkung durch Art. 9 Abs. 1 DBA-Türkei - Auswirkungen eines Konzernrückhalts bei der Darlehensvergabe:Entfaltet Art. 9 Abs. 1 DBA-Türkei keine Sperrwirkung für die Hinzurechnung nach § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG, da die Regelung als nur auf den inländischen Sachverhalt bezogene spezielle Missbrauchsvorschrift zu qualifizieren ist? Bildet der in beiden Regelungen vorgesehene Fremdvergleich bei § 8b Abs. 3 KStG nur einen Teilaspekt des Regelungsinhalts, der lediglich die Exkulpation durch Drittvergleich ermöglicht?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 19/17

    Normen: KStG § 8b Abs 3, KStG § 8b Abs 6, DBA TUR Art 9 Abs 1, AStG § 1 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 19.02.2020, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger