20.11.2019 · Erledigtes Verfahren · EStG § 6b Abs 3 S 3 · X R 7/17
Rücklage für Ersatzbeschaffung, Stille Reserven, Reinvestitionsrücklage, Fristverlängerung, Herstellungsbeginn
Letzte Änderung: 20. November 2019, 16:45 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2017, 11:45 Uhr
Ist das Investitionsvorhaben hinreichend konkretisiert und verlängert sich somit die vierjährige Reinvestitionsfrist auf sechs Jahre gemäß § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG, wenn innerhalb des Vier-Jahres-Zeitraums mit der Planung des neuen Gebäudes begonnen wurde, der Bauantrag allerdings erst nach dessen Ablauf gestellt werden konnte?Können Planungsarbeiten als Herstellungsbeginn gewertet werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 7/17
Normen: EStG § 6b Abs 3 S 3
Erledigt durch: Urteil vom 09.07.2019, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger