21.10.2020 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 20 Abs 1 S 1 · II R 40/17
Erbschaftsteuer, Nachlasspflegschaft, Schätzung, Steuerschuldner
Letzte Änderung: 21. Oktober 2020, 17:00 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2017, 18:45 Uhr
Erbschaftsteuerfestsetzung gegen unbekannte Erben bei Nachlasspflegschaft:1. Können unbekannte Erben - vertreten durch den Nachlasspfleger - als Steuerschuldner in Anspruch genommen werden?2. Kann eine ungeteilte Erbengemeinschaft Steuerschuldnerin der Erbschaftsteuer sein?3. Besitzt die Erbengemeinschaft eigene Rechtspersönlichkeit?4. Ist der Nachlasspfleger als gesetzlicher Vertreter der Bekanntgabeadressat des Erbschaftsteuerbescheids i.S. des § 32 Abs. 2 ErbStG und auch im eigenen Namen rechtsmittelbefugt, gleichsam einem Beteiligten i.S. des § 57 FGO?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 40/17
Normen: ErbStG § 20 Abs 1 S 1, AO § 162, ErbStG § 32 Abs 2, FGO § 57
Erledigt durch: Urteil vom 17.06.2020, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger