20.12.2018 · Erledigtes Verfahren · AO § 85 · X R 17/17
Tatsächliche Verständigung, Bindungswirkung, Steuerfahndung, Amtsträger
Letzte Änderung: 20. Dezember 2018, 17:45 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2017, 18:45 Uhr
Kann eine tatsächliche Verständigung (hier: über den Umfang nicht verbuchter Erlöse aus dem Verkauf des Wertstoffs Monolith), die vom Sachgebietsleiter der Steuerfahndung ohne Beisein eines für die Veranlagung des Klägers zuständigen Amtsträgers abgeschlossen wurde, unter der Annahme Bindungswirkung entfalten, zwischen Steuerfahndung und "veranlagender Betriebsprüfung" sei konkludent eine "arbeitsteilige" Vorgehensweise vereinbart worden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 17/17
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 19.9.2016 15 K 4018/13 E,G
Normen: AO § 85, AO § 88, AO § 90, AO § 162
Erledigt durch: Urteil vom 27.06.2018, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger