24.04.2018 · Erledigtes Verfahren · UStG § 12 Abs 2 Nr 1 · XI R 17/17
Ermäßigter Steuersatz, Wasseranschluss
Letzte Änderung: 24. April 2018, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2017, 18:45 Uhr
Besteuerung der Umsätze aus Leistungen für die Herstellung von Hauswasseranschlüssen:Ist das Legen von Hauswasseranschlüssen mit dem ermäßigten Steuersatz zu besteuern, wenn die Hausanschlussleistung durch einen anderen Unternehmer erbracht wird als durch den Unternehmer, der die Wasserbereitstellung herbeiführt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 17/17
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 4.4.2017 2 K 2309/15
Normen: UStG § 12 Abs 2 Nr 1, EGRL 112/2006 Art 98
Erledigt durch: Urteil vom 07.02.2018, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung