21.07.2020 · Erledigtes Verfahren · AO § 163 · VI R 35/17
Land- und Forstwirtschaft, Betriebsaufgabe, Parzellierung, Billigkeitsmaßnahme, Vertrauensschutz, Festsetzungsfrist
Letzte Änderung: 21. Juli 2020, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 20. Oktober 2017, 13:47 Uhr
Ist die Finanzverwaltung aus Vertrauensschutzgründen und daraus folgend einer Ermessensreduzierung auf Null zu einer Billigkeitsmaßnahme verpflichtet, wenn im Fall eines ertragsteuerlich nicht geführten Landwirts für den Veranlagungszeitraum des Beginns der parzellenweisen Verpachtung im Zeitpunkt der Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86 am 15. April 1988 die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen war?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 35/17
Normen: AO § 163, EStG § 13
Erledigt durch: Urteil vom 12.03.2020, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung