23.12.2019 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 2 S 1 · X R 9/17
Gewerbebetrieb, Darlehen, Insolvenz, Kredit, Betriebsaufspaltung, Bank, Vermögensverwaltung, Kapitaleinkünfte
Letzte Änderung: 23. Dezember 2019, 13:52 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2017, 15:45 Uhr
Stellen Refinanzierungszinsen nach dem Ausfall der mit den Refinanzierungsdarlehen finanzierten Kredite des Klägers Betriebsausgaben im Rahmen einer gewerblichen Kreditvergabe dar, weil dem Kläger als zunächst unmittelbarer und später mittelbarer Minderheitsgesellschafter an dem wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft gelegen war (personelle Verflechtung), oder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen? Führt der Ausfall dieser ausgereichten Darlehen aufgrund der Insolvenz des Darlehensschuldners zu einem entsprechend hohen Verlust?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 9/17
Normen: EStG § 15 Abs 2 S 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 7
Erledigt durch: Urteil vom 09.07.2019, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger