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  • 21.07.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 48 Abs 1 · I R 47/17

    Bauabzugsteuer, Nacherhebung, Photovoltaik

    Letzte Änderung: 21. Juli 2020, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2017, 16:30 Uhr

    Bauabzugsteuer bei Freiland-Photovoltaikanlagen und inländische Steuerpflicht des Leistenden als Voraussetzungen für die NacherhebungKann es sich bei einer Freiland-Photovoltaikanlage um ein Bauwerk i.S. von § 48 Abs. 1 EStG handeln?Setzt die Nacherhebung von Bauabzugsteuer ungeachtet der Anwendbarkeit etwaiger DBA nicht die positive Feststellung der inländischen Steuerpflicht des Leistenden voraus?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 47/17

    Normen: EStG § 48 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 07.11.2019, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger