21.07.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 48 Abs 1 · I R 47/17
Bauabzugsteuer, Nacherhebung, Photovoltaik
Letzte Änderung: 21. Juli 2020, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2017, 16:30 Uhr
Bauabzugsteuer bei Freiland-Photovoltaikanlagen und inländische Steuerpflicht des Leistenden als Voraussetzungen für die NacherhebungKann es sich bei einer Freiland-Photovoltaikanlage um ein Bauwerk i.S. von § 48 Abs. 1 EStG handeln?Setzt die Nacherhebung von Bauabzugsteuer ungeachtet der Anwendbarkeit etwaiger DBA nicht die positive Feststellung der inländischen Steuerpflicht des Leistenden voraus?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 47/17
Normen: EStG § 48 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 07.11.2019, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger