21.01.2020 · Erledigtes Verfahren · AStG § 1 Abs 1 · I R 54/17
Teilwertabschreibung, Darlehen, Konzern, Doppelbesteuerung, Sperrwirkung, Fremdvergleich, Sicherung
Letzte Änderung: 21. Januar 2020, 13:00 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2017, 16:30 Uhr
Sperrwirkung von Art. IV DBA-Großbritannien 1964 gegenüber Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibung eines unbesichert begebenen Darlehens im Konzern - Abkommensrechtlicher Grundsatz des "dealing at arm's length"1. Ermöglicht der abkommensrechtliche Grundsatz des "dealing at arm's length" nach Art. 9 Abs. 1 OECDMustAbk (hier: nach Art. IV DBA Großbritannien 1964) eine Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG nur dann, wenn der zwischen den verbundenen Unternehmen vereinbarte Preis (hier: ein Darlehenszins) seiner Höhe, also seiner Angemessenheit nach, dem Fremdvergleichsmaßstab nicht standhält?2. Ermöglicht der abkommensrechtliche Grundsatz des "dealing at arm's length" indessen nicht die Korrektur einer Abschreibung, die nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG auf den Teilwert einer Forderung auf Rückzahlung der Darlehensvaluta und auf Zinsrückstände vorzunehmen ist, weil die inländische Muttergesellschaft das Darlehen ihrer ausländischen (hier: britischen) Tochtergesellschaft in (ggf.) fremdunüblicher Weise unbesichert gewährt hat? Schlägt sich die fehlende Besicherung insoweit nur im entsprechend bepreisten Zins nieder?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 54/17
Normen: AStG § 1 Abs 1, AStG § 1 Abs 4, EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 2, OECDMustAbk Art 9 Abs 1, DBA GBR Art IV
Erledigt durch: Urteil vom 19.06.2019, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung