22.03.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 6a Abs 3 · I R 56/17
Pensionszusage, Verdeckte Gewinnausschüttung, Erdienbarkeit, Gesellschafter-Geschäftsführer, Bezüge
Letzte Änderung: 22. März 2021, 19:24 Uhr, Aufgenommen: 22. Januar 2018, 10:00 Uhr
Auswirkung einer Deckelungsregelung auf den Pensionsanspruch des Gesellschafter-Geschäftsführers bei Übergang in Teilzeitbeschäftigung nach Vollendung des 65. Lebensjahres1. Hat ein Gesellschafter-Geschäftsführer die ihm zugesagte Pension mit Vollendung seines 65. Lebensjahres erdient und arbeitet er anschließend mit einem neuen Geschäftsführeranstellungsvertrag in Teilzeit und mit reduzierten Bezügen weiter, ist dann sein Pensionsanspruch gemäß der in der Pensionszusage enthaltenen Obergrenze auf 75 % der reduzierten (Teilzeit-)Bezüge gedeckelt?2. Ist eine Vertragsklausel, wonach Pensionsleistungen der Gesellschaft erst dann erbracht werden, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer keine Gehaltszahlungen oder entsprechende Zahlungen von der Gesellschaft mehr enthält, dahin auszulegen, dass ein bereits erdienter Pensionsanspruch lediglich im Umfang des tatsächlich gezahlten (Teilzeit-)Gehalts aufgeschoben ist?3. Ist eine Abweichung von dem Grundsatz der Erdienbarkeit einer nachträglichen Pensionserhöhung allein unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Gesellschafter-Geschäftsführer gerechtfertigt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 56/17
Normen: EStG § 6a Abs 3, KStG § 8 Abs 3 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 17.06.2020, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung