21.08.2020 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 Nr 1 · V R 1/18
Vorsteuerabzug, Wohnung, Arbeitnehmer, Vermietung, Arbeitgeber, Wohnzwecke, Abgrenzung
Letzte Änderung: 21. August 2020, 11:00 Uhr, Aufgenommen: 22. Januar 2018, 10:00 Uhr
Können die Vorsteuern einer behindertengerechten Badrenovierung in einer an den Arbeitgeber vermieteten Wohnung, die vom vermietenden Arbeitnehmer allein als Home-Office genutzt wird und sich in einem sonst eigengenutzten Zweifamilienhaus befindet, abgezogen werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 1/18
Normen: UStG § 15 Abs 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 07.05.2020, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger