22.02.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 · VIII R 18/17
Kapitalerträge, Einlage, Steuerfreistellung, Antrag, Billigkeit, Europarecht, Verfassung
Letzte Änderung: 22. Februar 2021, 10:00 Uhr, Aufgenommen: 22. Januar 2018, 10:00 Uhr
Sind Leistungen, die von einer EU-Kapitalgesellschaft bezogen werden, als Einlagenrückgewähr steuerfrei zu stellen oder liegen insoweit steuerpflichtige Kapitalerträge vor, weil die EU-Kapitalgesellschaft nicht das in § 27 Abs. 8 KStG geregelte Antragsverfahren eingeleitet hat? Verstößt dieses gegen Europarecht und gegen deutsches Verfassungsrecht? Verstößt eine Besteuerung der Leistungen gegen § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG? Liegen Gründe für eine Nichtbesteuerung der Leistungen aus Billigkeitsgründen vor?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 18/17
Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 3, EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 9, KStG § 27 Abs 8, AO § 163
Erledigt durch: Urteil vom 27.10.2020, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger