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  • 21.09.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 11 · VI R 44/17

    Zufluss, Tantieme, Beherrschender Gesellschafter, Verlustrücktrag, Fremdvergleich

    Letzte Änderung: 21. September 2020, 12:45 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2018, 18:15 Uhr

    Ist auch bei verspäteter Feststellung des Jahresabschlusses der vertragsgemäße Fälligkeitszeitpunkt für den Zufluss der Tantieme beim beherrschenden Gesellschafter maßgeblich? - Ob und unter welchen Voraussetzungen ist ein Verlustrücktrag für die Berechnung der Tantieme vorzunehmen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 44/17

    Normen: EStG § 11, EStG § 19, GmbHG § 42a Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 28.04.2020, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger