21.09.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 11 · VI R 44/17
Zufluss, Tantieme, Beherrschender Gesellschafter, Verlustrücktrag, Fremdvergleich
Letzte Änderung: 21. September 2020, 12:45 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2018, 18:15 Uhr
Ist auch bei verspäteter Feststellung des Jahresabschlusses der vertragsgemäße Fälligkeitszeitpunkt für den Zufluss der Tantieme beim beherrschenden Gesellschafter maßgeblich? - Ob und unter welchen Voraussetzungen ist ein Verlustrücktrag für die Berechnung der Tantieme vorzunehmen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 44/17
Normen: EStG § 11, EStG § 19, GmbHG § 42a Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 28.04.2020, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger